Pronova BKK Hinweisgebersystem
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Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für Meldung und Offenlegung von Informationen über 

  • Verstöße, die strafbewährt sind
  • Verstöße, die bußgeldbewährt sind
  • sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union 

Meldungen sind Mitteilungen von Informationen über Verstöße an interne Meldestellen oder externe Meldestellen über unzulässige Handlungen gemeint, die neben den Mitarbeitenden auch der Integrität sowie dem Ruf der Pronova BKK Schaden könnten. 

Personen, die beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden, können wählen, ob sie sich an eine interne Meldestelle oder eine externe Meldestelle wenden. Diese Personen sollten in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.

Der Bund errichtet beim Bundesamt für Justiz eine Stelle für externe Meldungen.

Sofern Sie von einem Compliance Sachverhalt, der die pronova BKK unmittelbar betrifft, Kenntnis erlangen, der die obigen Kriterien erfüllt, können Sie diesen hier melden. Unser Compliance Management wird den Sachverhalt aufnehmen und prüfen.
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